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OVG Rheinland-Pfalz, 22.12.1994 - 7 B 13092/94 |
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OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. Dezember 1994 - 7 B 13092/94 (https://dejure.org/1994,10120)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Fraktionsmindeststärke; Geschäftsordnungsautonomie ; Vertretungskörperschaften; Fraktion
Verfahrensgang
- VG Mainz, 07.11.1994 - 3 L 2013/94
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.12.1994 - 7 B 13092/94
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88
Wüppesahl
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.12.1994 - 7 B 13092/94
Gerichtlicher Kontrolle war unterworfen, ob er dabei das Prinzip der Beteiligung aller Ratsmitglieder an den Aufgaben des Gemeinderats wahrte, und ob der auch für die Ausübung des Mandats geltende formalisierte Gleichheitssatz beachtet wurde (vgl. BVerfGE 40, 296, 317; 80, 188, 218). - BVerfG, 05.11.1975 - 2 BvR 193/74
Abgeordnetendiäten
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.12.1994 - 7 B 13092/94
Gerichtlicher Kontrolle war unterworfen, ob er dabei das Prinzip der Beteiligung aller Ratsmitglieder an den Aufgaben des Gemeinderats wahrte, und ob der auch für die Ausübung des Mandats geltende formalisierte Gleichheitssatz beachtet wurde (vgl. BVerfGE 40, 296, 317; 80, 188, 218). - BVerfG, 14.01.1986 - 2 BvE 14/83
Haushaltskontrolle der Nachrichtendienste
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.12.1994 - 7 B 13092/94
Nach gefestigter Rechtsprechung war davon auszugehen, daß den Ratsmitgliedern grundsätzlich das Recht zusteht, sich zu Fraktionen im Gemeinde- bzw. Stadtrat zusammenzuschließen, daß es aber im Rahmen der Geschäftsordnungsautonomie lag, dieses Recht einzubinden in diejenigen Schranken, die sich aus dem Interesse des Rates an seiner Arbeitsfähigkeit sowie den zur Verhandlung anstehenden Gegenständen ergeben (vgl. Senat, aaO, unter Hinweis auf BVerfGE 70, 324, 359; vgl. auch OVG Rh-Pf AS 17, 170, 171; AS 19, 65, 67; AS 21, 206, 208).
- BVerwG, 31.05.1979 - 7 B 77.78
Mindestfraktionsstärke in einem Gemeinderat
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.12.1994 - 7 B 13092/94
Die Rechtsprechung hat insbesondere anerkannt (vgl. BVerwG, DÖV 1979, 790, 791), daß ohne Verstoß gegen diese Prinzipien angesichts des Zwecks von Fraktionen, die kollektive Vorbereitung der Willensbildung in Gruppen politisch Gleichgesinnter zu straffen und zu konzentrieren, unbeanstandet bleiben müsse, wenn in kleinen Gemeinden mit einer geringen Zahl von Gemeinderäten Fraktionen mit einer Mindeststärke von zwei Mitgliedern zugelassen würden, während die Anlegung dieses Maßstabes in größeren Gemeinden mit einer entsprechend, unter Umständen erheblich größeren Anzahl von Ratsmitgliedern dem Zweck der Fraktionsbildung zuwider laufen könne. - BVerwG, 26.06.1964 - VII C 108.62
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.12.1994 - 7 B 13092/94
Nach gefestigter Rechtsprechung war davon auszugehen, daß den Ratsmitgliedern grundsätzlich das Recht zusteht, sich zu Fraktionen im Gemeinde- bzw. Stadtrat zusammenzuschließen, daß es aber im Rahmen der Geschäftsordnungsautonomie lag, dieses Recht einzubinden in diejenigen Schranken, die sich aus dem Interesse des Rates an seiner Arbeitsfähigkeit sowie den zur Verhandlung anstehenden Gegenständen ergeben (…vgl. Senat, aaO, unter Hinweis auf BVerfGE 70, 324, 359; vgl. auch OVG Rh-Pf AS 17, 170, 171; AS 19, 65, 67; AS 21, 206, 208). - OVG Rheinland-Pfalz, 18.12.1990 - 7 A 11036/90
Herabsetzung der Sperrklausel; Kommunalwahlrecht; Gemeinderat; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.12.1994 - 7 B 13092/94
Der Oberbürgermeister nimmt insoweit nicht die Funktion der Verwaltungsspitze ein, sondern diejenige des Vertreters des Rates als dessen Vorsitzender (vgl. zu dieser Beteiligtenkonstellation auch Urteil des Senats 7 A 11036/90.OVG vom 18.12.1990, NVwZ-RR 1991, 506).